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  1. Strukturen der Regierung

    Da das Thema Cybersicherheit eine ganze Palette von Bereichen betrifft und zum Aufgabenbereich vieler staatlicher Einheiten gehört, hat die Regierung

  2. Regierungsplan

    erläutert den Notfallplan (Plan d'intervention d'urgence, PIU), der von den Behörden für den Fall technischer Schwachstellen oder schwerwiegender

  3. Notfallplanungszonen

    Um eine ordnungsgemäße Bewältigung eines nuklearen Notfalls zu gewährleisten und die jeweils betroffene Bevölkerung bestmöglich schützen zu können,

  4. Cyber-Notfallplan

    Der „Cyber-Notfallplan” legt die Aktionen der Regierung im Falle von technischen Schwachstellen oder schwerwiegenden Angriffen auf die

  5. Schnee oder Glatteis

    Schnee oder Glatteis Der Regierungsplan zur Krisenbewältigung im Falle von extremen Wetterereignissen und Hochwasser legt die Aktionen der Regierung

  6. Regierungsplan

    Diese Rubrik erläutert den Notfallplan „Ebola“, der am 22. Oktober 2014 vom Regierungsrat gebilligt wurde und die Maßnahmen der Behörden festlegt,

  7. Hitze

    Der Regierungsplan zur Krisenbewältigung im Falle von extremen Wetterereignissen und Hochwasser legt die Aktionen der Regierung bei Vorliegen

  8. Gipfel der Großregion

    Am 20. April 2011 fand in Metz ein außerordentliches Gipfeltreffen der Großregion über Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerken in der Großregion und

  9. Regen

    Der Regierungsplan zur Krisenbewältigung im Falle von extremen Wetterereignissen und Hochwasser legt die Aktionen der Regierung bei bestimmten

  10. Behandlungen und Impfstoffe

    Bisher gibt es wenige Medikamente, die speziell für die Behandlung von Ebola verabreicht werden können. Das Molekül FAVIPIRAVIR-T705 ist ein Beispiel

  11. Schutzvorkehrungen

    behandelt die vier wesentlichen im Notfall zu treffenden Präventiv- und Schutzmaßnahmen, die von den Behörden angeordnet und umgesetzt werden müssen;

  12. Hitze

    Der Regierungsplan im Falle von extremen Wetterereignissen legt die Aktionen der Regierung bei Vorliegen von bestimmten Wetterereignissen fest. Im

  13. Allgemeine Informationen

    beschreibt den Ursprung der Krankheit und enthält allgemeine Informationen zur derzeitigen Epidemie in Westafrika;

  14. Selbstschutz

    Bei einem nuklearen Notfall gilt die Hauptsorge der Behörden vorrangig dem Schutz der Bevölkerung vor etwaiger Strahlenbelastung bzw. der

  15. Regierungsplan

    erläutert den Plan im Falle eines Massenanfalls von Verletzten auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg, seine Ziele und Akteure sowie die

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