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  1. Zusammensetzung

    Die Kommission besteht aktuell aus Frau Tine A. Larsen (Vorsitzende), Herrn Thierry Lallemang (Kommissar), Herrn Christophe Buschmann Kommissar) und

  2. Beschlüsse

    Die jüngsten Beschlüsse finden sie auf der französischsprachigen Seite. Délibération n°1FR/2021 du 5 mars 2021 – mesures correctrices Parquet général

  3. Befugnisse

    den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls den Vertreter des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters anzuweisen, alle

  4. Gemeinsame Kontrollinstanzen

    Auf europäischer Ebene ist die CNPD Mitglied in drei gemeinsamen Kontrollinstanzen (GKI): der Gemeinsamen Kontrollinstanz Schengen, der Gemeinsamen

  5. Die Auftragsverarbeitung

    Sie können in Ihrer Funktion als für die Verarbeitung Verantwortlicher die Verwaltung von verschiedenen Datenverarbeitungen an externe Dienstanbieter

  6. Andere spezifische Pflichten

    Andere spezifische Pflichten Hat eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur

  7. Der Datenschutzbeauftragte

    Der Datenschutzbeauftragte (auf Englisch „Data Protection Officer“ oder „DPO“) nimmt einen wichtigen Platz in dem neuen, durch die DSGVO geschaffenen,

  8. Praxisratgeber für Vereine

    Praxisratgeber für Vereine Die Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend: die „DSGVO“) gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der

  9. Begriffsbestimmungen

    Der Verantwortliche ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über

  10. Datenschutz

    VERARBEITUNGEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN DURCH DIE CNPD ÜBER DIE INTERNETSEITE cnpd.public.lu VERARBEITUNGEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN DURCH DIE

  11. Sicherheit der Verarbeitung

    Sowohl Sie, wie auch Ihr Auftragsverarbeiter müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Diese Sicherheitsmaßnahmen müssen den Regeln der

  12. Grundsätze

    Jede Datenverarbeitung muss einer Reihe von Basisanforderungen gerecht werden um zulässig zu sein. Sie müssen demnach folgende Grundsätze befolgen,

  13. Ihre Pflichten

    Seit dem 25. Mai 2018, nimmt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die privaten und öffentlichen Akteure, sowie deren Auftragsverarbeiter

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