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  1. Barrierefreiheit

    Die öffentliche Einrichtung "Zukunftskasse" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu

  2. Steuerkarte

    Wenn Sie im Elternurlaub sind, brauchen Sie keine Steuerkarte an unsere Kasse zu schicken.

  3. Belege online senden

    Belege online senden Für bereits bestehende Akten können Sie uns Ihre Dokumente elektronisch zukommen lassen. Folgen Sie dem unteren Link. Wenn Sie im

  4. Vorrangig oder nachrangig?

    Vorrangig oder nachrangig? Verschiedene Situationen bestimmen welches Land vorrangig und welches Land nachrangig zuständig ist. a) Ein Elternteil

  5. Datenschutz

    La CAE et la protection des données personnelles La Caisse pour l’avenir des enfants (ci-après CAE) a comme missions principales la gestion et le

  6. Cookie-Richtlinien

    Wir legen Ihnen hier in völliger Transparenz dar, wie und warum wir Cookies auf dieser Internetseite einsetzen. Diese Seite verwendet Cookies, d. h.

  7. eDelivery

    Zur Zeit können wir Ihnen folgende Dokumente als eDocuments zur Verfügung stellen: Informationsbriefe über die Zahlung der vor- und nachgeburtlichen

  8. Zahlungen

    An folgenden Daten werden die Leistungen (Kindergeld und Elternurlaub) der Zukunfskasse überwiesen. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen, je

  9. Allgemeines

    Sie können uns entweder per Post oder E-Mail oder mit einem Anruf erreichen. Um eine effiziente und zeitnahe Bearbeitung Ihres Falls zu gewährleisten,

  10. Entsendung

    die Entsendung nach Luxemburg: Sie bleiben im Sozialversicherungssystem Ihres Entsendungslandes und wohnen nur für eine begrenzte Zeit in Luxemburg.

  11. Online-Rechner "Elternurlaub"

    Teilzeit-Elternurlaub (4 Perioden von einem Monat über eine Zeitdauer von 20 Monaten verteilt) *Die berücksichtigte Anzahl der Wochenarbeitsstunden

  12. Publikationen

    Tätigkeitsbericht 2020 (auf französisch) Tätigkeitsbericht 2019 (auf französisch) Broschüre Zusammenfassung unserer Leistungen (auf Französisch)

  13. Online-Dienst

    Aufgepasst: Bevor Sie die Online-Dienste nützen können, müssen Sie ein Luxtrust-Produkt kaufen und aktivieren: www.luxtrust.lu Aktivierung des

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