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  1. Assises du Bénévolat

    Die Ehrenamtsagentur veranstaltet gemeinsam mit der Association du Bénévolat Luxemburg a.s.b.l. regelmäßig die Assises du Bénévolat. Dies ist eine

  2. In Luxemburg

    Verschiedene Organisationen fördern das Ehrenamt in Luxemburg. Ehrenamtagentur (Agence du Bénévolat) a.s.b.l. Hoher Rat des Ehrenamtes

  3. Vereine und Arbeitgeber

    Information : Dieselben Regeln gelten für andere Gruppierungen welche als juristische Personen anerkannt sind. In der heutigen Vereinslandschaft

  4. Formalitäten und Vorgehensweise

    Die Vereinigungen waren lange nur Ehrenamtliche aktiv. Heute beschäftigt eine auf 4 Vereinigungen Arbeitnehmer. Dieselbe Arbeitsgesetzgebung ist zu

  5. Konventionierte Vereine

    Das Gesetz vom 8. September 1998 regelt die Beziehung des Staates und den Trägern aus dem sozialen, Familien- und therapeutischen Bereich im Artikel

  6. Vereinsarten

    Eine Vereinigung ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen welche sich zusammen getan haben zwecks Erfüllen / Erreichen eines gemeinsamen Ziels

  7. Beziehungen des Staates

    Die Beziehungen des Staates mit den Trägern im ASFT-Bereich (Sozial, familiär und therapeutisch). Das Gesetz vom 8. September 1998 regelt die

  8. Verwaltungsrat / Komitee

    Der Verwaltungsrat besteht aus den Verwaltern des Vereines (aus dem/der Präsidenten/In, Vize-Präsidenten/In, Kassierer/In, Sekretär/In, Mitgliedern)

  9. Die Gründungsversammlung abhalten

    Einberufung zur Gründungsversammlung Beispiel einer Einberufung zur Gründungsversammlung (nur auf französisch) Das Abhalten einer Gründungsversammlung

  10. Minderjährige und Vereine

    Der Minderjährige oder das Kind ist laut luxemburger Zivilgesetzbuch eine Person welche noch keine 18 Jahre alt ist. In Luxemburg wird man mit 18

  11. Verein ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.)

    Der Verein ohne Gewinnzweck (a.s.b.l.) ist eine Vereinigung zwischen Personen welche sich zusammen getan haben zwecks Erfüllen / Erreichen eines

  12. Einen Verein auflösen

    Gerichtliche Auflösung Die gerichtliche Auflösung, kann durch einen Antrag an das zuständige Bezirksgericht durch ein Mitglied, den Staatsanwalt, eine

  13. Buchführung/Finanzen

    Aufgrund des Artikels 13 des abgeänderten Gesetzes vom 21. April 1928 bezüglich die Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Stiftungen muss der

  14. Besucherzahl in Räumen

    Die Zahl der Gäste ist festgelegt: entweder durch die unten beschriebene Rechnungsweise (theoretischer Bestand) oder durch die zwingende Erklärung des

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