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  1. Mediation und Beschwerden

    Gesundheitsleistungen dienen der Verbesserung des körperlichen, seelischen oder auch sozialen Wohlergehens. Sie berühren den Körper, die

  2. Vorteile und Grenzen

    Mediation ist ein freiwilliges und ergebnisoffenes Verfahren, in dessen Rahmen der Mediator die Parteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich in

  3. Mediationsvereinbarung

    Wenn die Parteien, während oder am Ende der Mediation eine Eingung in einigen oder allen Punkten erzielen, kann diese Eingung in einer

  4. Mediations und Vermittlungsstellen

    Médiateur de la consommation (Verbrauchergeschäfte) Der Mediator für Verbrauchergeschäfte ist bei der gütlichen Beilegung eines Konflikts zwischen

  5. Begleitperson/Vertrauensperson

    Die Vertrauensperson fungiert als „Sprachrohr“ des Patienten, der nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu seiner Gesundheit selbst zu treffen. Die

  6. Beschwerden

    Es wird sowohl Patienten als auch Behandelnden geraten, eventuelle Fragen, Schwierigkeiten oder Vorfälle im Rahmen ihrer Beziehung zueinander zu

  7. Ablauf einer Mediation

    Ablauf einer Mediation Die Mediation folgt einem strukturierten Ablauf, welcher verschiedene Schritte umfasst. Zusätzlich zu den Parteien, und dem

  8. Kinder und Jugendliche

    Das Gesetz vom 24. Juli 2014 sieht vor, dass minderjährige Patienten entsprechend ihrer Reife in die Ausübung der ihre Gesundheit betreffenden Rechte

  9. Vorgespräch

    In vielen Fällen kommen die Parteien zunächst einmal zu einem persönlichen Vorgespräch, bei dem sie über die Regeln und die Funktionsweise der

  10. betreute Volljährige

    Im luxemburgischen Zivilrecht (Code civil) sind drei Schutzregelungen für Volljährige verankert: Diese Schutzmechanismen beinhalten unterschiedliche

  11. Zivil- und Strafgerichte

    Mit der Klage vor Gericht können verschiedene Zwecke verfolgt werden, unter Anderem die Erlangung von Schadenersatz oder die Verhängung von Strafen.

  12. Gesundheitsversorgung in Luxemburg

    In dieser Rubrik erhalten Sie grundlegende Informationen über folgende Themen: Zusätzliche nietet das Gesundheitsportal Ihnen viele nützliche

  13. Glossar

    Wir bitten um Entschuldigung und beantworten Ihre offenen Fragen gerne telefonisch (24.77.55.15) oder per Mail (info@mediateursante.lu) !

  14. Mediation in Gesundheitsfragen

    Die Neuen Zivilprozessordnung Luxemburgs (Nouveau Code de Procédure Civile) definiert den Begriff „Mediation“ als: „strukturiertes Verfahren, bei dem

  15. Gesetzliche Garantien

    Für die Mediation gelten günstige Rahmenbedingungen, die Folgendes gewährleisten: die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens: alle Personen, die am

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