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Recht auf Nichtwissen
(1) La volonté du patient d’être tenu dans l’ignorance d’un diagnostic, d’un pronostic ou d’une information relatifs à son état de santé ou à son
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Diagnosegespräch
Une consultation d’annonce peut être exigée par le professionnel de santé qui est responsable de la prise en charge du patient ou qui a produit les
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Entscheidungsprozess und Einwilligung
Das Gesetz legt großen Wert auf die Information des Patienten und eine möglichst gemeinsame Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Entscheidungsprozess
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Therapeutische Ausnahme
(1) A titre exceptionnel, le médecin traitant peut décider qu’il y a lieu de s’abstenir de communiquer les informations dont la communication risque
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Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung
Aufklärung, Einwilligung und Beteiligung Das Gesetz über die Rechte und Pflichten des Patienten unterstreicht die Aspekte, die in Zusammenhang mit der
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Euthanasie
Die Euthanasie ist eine von einem Arzt vorgenommene Handlung, welche willentlich dem Leben einer Person auf deren ausdrückliches und freiwilliges
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EWR
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) besteht aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Es handelt sich also um folgende
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Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Luxemburg)
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Luxemburg) In Luxemburg beruht die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU auf mehreren Rechtsinstrumenten:
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Europäische Rechtsvorschriften
Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die
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Verfügbare Gesundheitsdienstleister
Freier und gleicherwertiger Zugang zu den Gesundheitsdienstleistern Das luxemburgische Gesundheits- und Sozialsystem bietet allen Patienten einen
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Andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften (Luxemburg)
Andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften (Luxemburg) Gesetz vom 16. März 2009 über die Palliativpflege, die Patientenverfügung und die
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Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten
Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten Seit der Verabschiedung des Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und
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Zusatzversicherung
Bei der Zusatzkrankenversicherung handelt es sich um eine nicht obligatorische Versicherung, die Sie abschließen können, um Kosten erstattet zu
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Begleitperson (des Patienten)
Begleitperson (des Patienten) Durch den Patienten frei gewählte Person, welche Ihn bei gesundheitsbezogenen Handlungen und Entscheidungen begleitet
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Sonstige Gesundheitsdienstleister
Rotes Kreuz Luxemburg (Croix-Rouge luxembourgeoise) Integriertes Zentrum für Senioren Grande-Duchesse Joséphine-Charlotte (Centre Intégré pour
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ALA
Die "Association Luxembourg Alzheimer (ALA)" ist eine auf die Betreuung von demenzkranken Menschen spezialisierte Vereinigung.
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AMMD
Die "Association des Médecins et Médecins-Dentistes (AMMD)" vetritt als berufsspezifische Gewerkschaft die Interessen der Ärzte und Zahnärzte in
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Mediationssitzung
Nach einer Vorbereitungsphase, die der Kontaktaufnahme und der Organisation des Ablaufs dient, werden im Allgemeinen gemeinsame Mediationssitzungen
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Andere aussergerichtliche Verfahren
Andere aussergerichtliche Verfahren
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Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung
Wahlfreiheit und Zugang zur Gesundheitsversorgung Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters (1) Sous réserve de l’application des dispositions de l’